Entspannung am Wasser

Ab ans Wasser, Rute ausgeworfen und die Seele baumeln lassen. Ob ihr in einem stillen See euer Glück versucht oder auf einem Boot die größeren Fische im Fluss sucht – hier findet ihr euren perfekten Angelplatz. Mecklenburg-Schwerin bietet unzählige Möglichkeiten für entspannte Stunden am Wasser - sowohl für Einwohner als auch Gäste.

Denn mit Erlass des Fischereigesetzes im Jahr 2005 und der Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeins dürfen auch ''Nichtangler'' hier die wunderbare Welt des Angelns erleben. Mit dem Touristenfischereischein und der passenden Angelkarte sind Spaß und Erholung garantiert. 

Gut zu wissen!

Der Touristenfischereischein kann ab sofort digital erworben werden. Im Online-Shop der oberen Fischereibehörde können Angelbegeisterte den Angelerlaubnisscheinen und den Touristenfischereischein erwerben. Mehr dazu erfahrt ihr hier.

Touristenfischereischein
Der Touristenfischereischein ist ein Angebot für Gäste, die nicht im Besitz eines Fischereischeines sind. Ihr könnt den Schein bei den örtlichen Ordnungsbehörden beantragen – entweder digital, direkt vor Ort oder postalisch. Gäste, die außerhalb MVs wohnen, können in jeder Ordnungsbehörde in MV den Touristenfischereischein beantragen. Gäste aus MV müssen den Schein am eigenen Wohnort beantragen. Der Touristenfischereischein kostet einschließlich der Fischereiabgabe 24 Euro und gilt für vier Wochen.
Angelkarten
Für das jeweilige Gewässer benötigt ihr eine Angelkarte. Diese bekommet ihr vom Pächter oder Gewässereigentümer ausgestellt. Damit könnt ihr an der Küste und in mind. 90 Prozent der Binnengewässer angeln. Mehr als 90 Prozent der Binnengewässer in MV werden von den Binnenfischern des Landes bewirtschaftet, hierfür sind Angelkarten erhältich und das Gewässer steht den Urlaubern zum Angeln zur Verfügung. Gastangelkarten für die Gewässer in MV könnt ihr bequem online beim Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern erwerben.
Unterwegs mit dem Boot
In den Binnengewässern von MV können Boote mit einer max. Motorleistung bis 14 PS ohne Führerschein gefahren werden. Auf den Seen und Wasserstraßen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auf dem Schweriner und Plauer See gilt für eine Gewässerbreite unter 250 m ein Limit von 9 km/h. Für eine Gewässerbeite über 250 m, aber weniger als 100m Entfernung zum Ufer (Schutzstreifen) gilt 12 km/h. Außerhalb des ufernahen Schutzstreifens gilt das Limit bis 25 km/h. Auf der MEW gilt eine generelles Limit von 6 km/h für alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb.

Tipps für Angler

Angeltouren mit dem Lewitzkieker
Der Schiffsführer fährt ab Heimathafen Plate in den späten Nachmittagsstunden mit euch auf den Schweriner See und verrät seine Geheimtipps, wie Barsche, Plötze, Zander oder auch Aale am besten ins Netz gehen.
Angler auf dem Steg
Einladung in die wunderbare Welt des Angelns
Abseits vom Massentourismus an idyllischen Gewässern genießt ihr die unberührte Natur und absolute Ruhe des Sternberger Seenlandes. Seen und Flüsse sind empfindliche Lebensräume, klare Gewässer, artenreiche Natur und sensible Biotope gilt es zu bewahren.

Kann ich mein eigenes Boot mitbringen?

Es ist für die meisten Gewässer möglich das eigene (nicht motorisierte!) Boot mitzubringen. Eine Ausnahme bildet der streng geschützte Schaalsee. Auf dem Schaalsee dürfen keine ortsfremde Wasserfahrzeuge, Kanus, Kajaks, Ruder oder Faltboote eingesetzt oder benutzt werden. Motorboote dürfen dagegen auf "schiffbaren Gewässern" gefahren werden. Dies sind vor allem die Landeswasserstraßen und die Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern.

Für Boote mit Maschinen ab 4 PS besteht eine Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen (zu denen auch der Schweriner See, die Müritz-Elde-Stör-Wasserstraße, sowie zahlreiche Seen der Mecklenburgischen Seenplatte gehören). Um euer Boot auf diesen Gewässern führen zu können, muss es ein gültiges, amtlich anerkanntes Kennzeichen besitzen. In der Regel reicht das Kennzeichen aus, mit dem ihr euer Boot auf dem Heimatgewässer angemeldet haben. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat eine Liste der anerkannten Kennzeichen herausgegeben. Diese könnt ihr hier (externer Link) abrufen. Ist euer Kennzeichen nicht auf der Liste der annerkanten Kennzeichen, kontaktiert bitte das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, für mehr Informationen zur Anmeldung eurer Boote auf den mecklenburgischen Binnengewässern.

Neben den Kosten für den Transport mittels Trailer, benötigen ihr eine Einsatzstelle (Kran oder Slipanlage) für deren Benutzung eventuell Gebühren anfallen. Nur auf wenigen Seen gibt es spezielle Nutzungsgebühren für das Befahren des Sees, für die Seen der Binnenwasserstraßen gibt es meist keine Nutzungsgebühren. Für das Liegen in Sportboothäfen und Marinas entfallen in der Regel Hafengebühren, die nach Länge des Bootes gestaffelt sind. Weitere Kosten fallen im Hafen unter Umständen für die Entsorgung, Wasser- und Treibstoff, Nutzung von Sanitäranlagen, Waschmaschinen und Ähnlichem an.