Touristenfischereischein ("Touristenangelschein")
Willkommen in der Welt von Plötz, Hecht und Dorsch. Zu Anglerlatein und Geschichten von kleinen Booten und großen Fischen. Im Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern können Sie mit dem sogenannten Touristenfischereischein und der Angelkarte für das betreffende Gewässer die Ruten auswerfen. Spaß und Erholung sind sicher, dass ein großer Fisch anbeisst, können wir aber noch nicht garantieren.
Sie benötigen 2 Dokumente:
- Touristenfischereischein
- Angelkarte für das betreffende Gewässer
Wie erhalte ich einen Touristenfischereischein?
Touristenfischereischeine werden von den örtlichen Ordnungsbehörden ausgestellt und müssen auch dort beantragt werden. Sie können diese vor Ort beantragen oder postalisch (21 Tage vor dem Angeltermin). Gäste, die außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns wohnen, können in jeder Ordnungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern den Touristenfischereischein beantragen. Hinweis: Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern müssen den Schein am eigenen Wohnort beantragen.
Landeshauptstadt Schwerin
Bürgerbüro
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
0385 545 1111
buergerbuero@schwerin.de
Amt Crivitz
Amtsstraße 5
19089 Crivitz
03863 54540
info@amt-crivitz.de
Wieviel kostet ein Touristenfischereischein?
- Der Touristenfischereischein ist in rund 120 Ausgabestellen landesweit erhältlich, kostet einschließlich der Fischereiabgabe 24 Euro. Sie erhalten zusammen mit Dokument eine Informationsbroschüre, über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und den Umgang mit gefangenen Fischen.
Wie lange gilt der Touristenfischereischein?
- Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen. Eine Verlängerung ist während des Kalenderjahres in dem der Touristenfischereischein ausgestellt wurde möglich. (13 Euro)