Angeln in Mecklenburg

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Touristenfischereischein

Angelscheine für Touristen

Touristenfischereischein ("Touristenangelschein")

Willkommen in der Welt von Plötz, Hecht und Dorsch. Zu Anglerlatein und Geschichten von kleinen Booten und großen Fischen. Im Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern können Sie mit dem sogenannten Touristenfischereischein und der Angelkarte für das betreffende Gewässer die Ruten auswerfen. Spaß und Erholung sind sicher, dass ein großer Fisch anbeisst, können wir aber noch nicht garantieren. 

Sie benötigen 2 Dokumente:

  • Touristenfischereischein
  • Angelkarte für das betreffende Gewässer

Wie erhalte ich einen Touristenfischereischein?

Touristenfischereischeine werden von den örtlichen Ordnungsbehörden ausgestellt und müssen auch dort beantragt werden. Sie können diese vor Ort beantragen oder postalisch (21 Tage vor dem Angeltermin). Gäste, die außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns wohnen, können in jeder Ordnungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern den Touristenfischereischein beantragen. Hinweis: Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern müssen den Schein am eigenen Wohnort beantragen.

Landeshauptstadt Schwerin
Bürgerbüro
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
0385 545 1111
buergerbuero@schwerin.de

Amt Crivitz
Amtsstraße 5
19089 Crivitz
03863 54540
info@amt-crivitz.de

Wieviel kostet ein Touristenfischereischein?

  • Der Touristenfischereischein ist in rund 120 Ausgabestellen landesweit erhältlich, kostet einschließlich der Fischereiabgabe 24 Euro. Sie erhalten zusammen mit Dokument eine Informationsbroschüre, über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und den Umgang mit gefangenen Fischen.

Wie lange gilt der Touristenfischereischein?

  • Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen. Eine Verlängerung ist während des Kalenderjahres in dem der Touristenfischereischein ausgestellt wurde möglich. (13 Euro)

 

Gastangelkarten Online

Gastangelkarten für die Gewässer in MV können Sie bequem online beim Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern erwerben.

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Benötige ich noch etwas, um Angeln zu können?

Zusätzlich zum Touristenfischereischein oder Ihrem Angelschein (sofern Sie einen besitzen) benötigen Sie eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer. Diese bekommen Sie vom Pächter oder Gewässereigentümer ausgestellt. Damit können Sie an der Küste und in mind. 90 Prozent der Binnengewässer angeln.

Mehr als 90 Prozent der Binnengewässer in Mecklenburg-Vorpommern werden von den Binnenfischern des Landes bewirtschaftet, hierfür sind Angelkarten erhältich und das Gewässer steht den Urlaubern zum Angeln zur Verfügung. Die Binnenfischer des Landes stehen auch gern bei Fragen sachkundig mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen zum Touristen-Fischereischein erhalten Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) unter www.lallf.de.

Angelangebote

in Mecklenburg - Schwerin

Los geht es ab Plate in den späten Nachmittagsstunden über den Störkanal hinaus auf den Schweriner See. Mit Glück gehen Barsche, Plötze, Zander oder Aal an den Haken. Geheimtipps und Plätze zeigt Ihnen ihr Skipper.
Angler auf dem Steg
Wir laden Sie ein in die wunderbare Welt des Angelns an die Seen und Flüsse im Sternberger Seenland.
360-Grad Schlosspark Wiligrad
Kontaktadressen für die Ausgabe von Angelkarten im jeweiligen Bereich des Schweriner Sees

Kann ich ohne Sportbootführerschein mit dem Boot fahren?

In den Binnengewässern (Seen und Wasserstraßen) von Mecklenburg-Vorpommern können Boote mit einer maximalen Motorleistung bis 14 PS ohne Führerschein gefahren werden. Auf den Seen und in den Wasserstraßen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Auf dem Schweriner See und dem Plauer See gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Gewässerbreite unter 250 m: 9 km/h
  • Gewässerbeite über 250 m aber weniger als 100m Entfernung zum Ufer (Schutzstreifen): 12 km/h 
  • außerhalb des ufernahen Schutzstreifens: bis 25 km/h

Auf der Müritz-Elde-Stör-Wasserstraße (Dömitz - Plau, Schwerin - Plau, Schwerin - Dömitz) gilt zudem eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h für alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb.

 

Kann ich mein Boot von zuhause nach Mecklenburg mitbringen?

Es ist für die meisten Gewässer möglich das eigene (nicht motorisierte!) Boot mitzubringen. Eine Ausnahme bildet der streng geschützte Schaalsee (Auf dem Schaalsee dürfen KEINERLEI ortsfremde Wasserfahrzeuge, Kanus, Kajaks, Ruder oder Faltboote eingesetzt oder benutzt werden). Motorboote dürfen dagegen auf "schiffbaren Gewässern" gefahren werden. Dies sind vor allem die Landeswasserstraßen und die Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern.

Für Boote mit Maschinen ab 4 PS besteht eine Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen (zu denen auch der Schweriner See, die Müritz-Elde-Stör-Wasserstraße, sowie zahlreiche Seen der Mecklenburgischen Seenplatte gehören). Um Ihr eigenes Boot auf diesen Gewässern führen zu können, muss es ein gültiges, amtlich anerkanntes Kennzeichen besitzen. In der Regel reicht das Kennzeichen aus, mit dem Sie ihr Boot auf Ihrem Heimatgewässer angemeldet haben. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.

Wie kann ich herausfinden, ob das Kennzeichen meines Bootes anerkannt ist?

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat eine Liste der anerkannten Kennzeichen herausgegeben. Diese können Sie hier (externer Link) abrufen. Ist Ihr Kennzeichen nicht auf der Liste der annerkanten Kennzeichen, kontaktieren Sie bitte das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, für mehr Informationen zur Anmeldung Ihres Bootes auf den mecklenburgischen Binnengewässern.

Weitere Informationen zum Befahren der Wasserstraßen und Seen mit Sportbooten erhalten Sie auf den Seiten des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg www.wsa-lauenburg.wsv.de

Wieviel kostet es das eigene Boot mit auf die Seen zu bringen?

Neben den Kosten für den Transport mittels Trailer, benötigen Sie eine Einsatzstelle (Kran oder Slipanlage) für deren Benutzung eventuell Gebühren anfallen. Nur auf wenigen Seen gibt es spezielle Nutzungsgebühren für das Befahren des Sees, für die Seen der Binnenwasserstraßen gibt es meist keine Nutzungsgebühren. Für das Liegen in Sportboothäfen und Marinas entfallen in der Regel Hafengebühren, die nach Länge des Bootes gestaffelt sind. Weitere Kosten fallen im Hafen unter Umständen für die Entsorgung, Wasser- und Treibstoff, Nutzung von Sanitäranlagen, Waschmaschinen und Ähnlichem an. Angler benötigen für das Gewässer in dem sie Angeln eine Angelkarte, sowie einen Touristenfischereischein (sofern Sie keinen eigenen Fischereischein besitzen).
Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise am besten bei der örtlichen Touristeninformation.